Art. 4 EU AI Act gilt seit dem 2. Februar 2025, und seit dem 27.07.2026 in einer neuen Fassung. Viele KMU wissen noch nicht, was er von ihnen konkret verlangt.

Die Verordnung klingt auf den ersten Blick nach einem Thema für Konzerne und KI-Entwickler. Doch Art. 4 trifft dich als Betreiber eines KI-Systems, also auch dann, wenn du schlicht ChatGPT, ein KI-Buchhaltungstool oder einen automatisierten Kundenservice nutzt. Die Frage ist nicht, ob du betroffen bist. Die Frage ist, wie du dein Team sinnvoll dabei unterstützt.

Was Art. 4 EU AI Act konkret verlangt

Seit dem 27.07.2026 verlangt Art. 4, dass Anbieter und Betreiber die Entwicklung von KI-Kompetenz unterstützen. Ein bestimmtes Niveau ist nicht vorgeschrieben. Davor lautete die Vorgabe, nach besten Kräften für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz zu sorgen.

Das bedeutet nicht, dass dein Team programmieren können muss. Es geht darum, dass die Menschen, die mit KI arbeiten, verstehen, wie diese Systeme funktionieren, wo ihre Grenzen liegen und welche Risiken im konkreten Einsatz entstehen können. Eine Schulung ist der einfachste Weg, genau das aufzubauen und nachvollziehbar festzuhalten.


KI-Kompetenz und klassische IT-Schulung: Was ist der Unterschied?

MerkmalKlassische IT-SchulungKI-Kompetenz nach Art. 4
ZielBedienung von SoftwareKritisches Verständnis von KI-Systemen
InhalteKlick-Anleitungen, DatenschutzFunktionsprinzipien, Risiken, Grenzen, Haftung
ZielgruppeAlle NutzerAlle, die KI-Systeme einsetzen oder darüber entscheiden
DokumentationOft freiwilligKein Zertifikat nötig, interne Dokumentation empfohlen
HäufigkeitEinmalig oder bei SystemwechselFortlaufend, passend zum Einsatz

Hinweis: Wie viel ihr tut, richtet sich nach dem tatsächlichen KI-Einsatz und dem damit verbundenen Risiko. Quelle: Art. 4 Verordnung (EU) 2024/1689.

Die entscheidende Verschiebung: Klassische IT-Schulungen zeigen, wie ein Programm bedient wird. Bei KI-Kompetenz geht es darum, dass Mitarbeitende informierte Urteile über KI-Ergebnisse fällen können. Wer zum Beispiel ein KI-Tool zur Bewerberauswahl nutzt, muss verstehen, dass die Empfehlung des Systems keine neutrale Entscheidung ist, sondern auf Trainingsdaten beruht, die Verzerrungen enthalten können.

So kann das aussehen

Beispiel: Planungsbüro mit 12 Mitarbeitenden

Ein Planungsbüro nutzt seit Anfang 2025 ein KI-Tool, das Ausschreibungsunterlagen zusammenfasst und Mengen aus Plänen vorbereitet. Drei Mitarbeitende arbeiten täglich damit. Eine Schulung gab es bisher nicht, die Einarbeitung lief über kurze Videos des Herstellers.

Die Mitarbeitenden wissen, wie das Tool bedient wird, aber nicht, wann es danebenliegt und wann menschliche Kontrolle zwingend ist. Genau hier setzt Art. 4 an.

Eine halbtägige Schulung zu Funktionsweise, Grenzen laut Hersteller und der eigenen Prüfroutine schafft Klarheit. Danach hält das Büro fest, wer wann teilgenommen hat. Aufwand: überschaubar.

Das sagt Olga Reyes-Busch

“Viele KMU denken, Art. 4 ist ein Konzernthema. Dabei trifft er jeden, der heute schon KI-Tools produktiv einsetzt. Die gute Nachricht: Der Aufwand für eine solide Grundschulung ist realistisch, wenn man weiß, wo man anfangen soll.”

Olga Reyes-Busch, KI-Expertin für KMU · HeadUpHigh GmbH

In 5 Schritten zu mehr KI-Kompetenz im Team

  1. Bestandsaufnahme durchführen. Liste alle KI-Systeme auf, die in deinem Unternehmen aktuell genutzt werden, von großen Sprachmodellen über KI-gestützte Buchhaltungssoftware bis hin zu automatisierten Chatbots. Halte fest, wer damit arbeitet und in welchen Abläufen.

  2. Risiko einschätzen. Nicht jede KI-Anwendung trägt das gleiche Risiko. Ein KI-Textassistent für Marketingtexte braucht weniger Tiefe als ein KI-System, das Bewerbungen filtert oder Kreditwürdigkeit prüft. Orientiere dich an den Risikoklassen des EU AI Act.

  3. Schulungsinhalte festlegen. Für jede Art von KI-System in deinem Unternehmen sollten die Inhalte mindestens diese Fragen klären: Wie funktioniert das System grundsätzlich? Wo liegen seine Grenzen? Wann ist eine menschliche Überprüfung zwingend? Welche Datenschutzfragen spielen eine Rolle?

  4. Schulung durchführen und festhalten. Führe die Schulung durch, intern, extern oder kombiniert. Halte fest: Datum, Teilnehmende, Inhalte, verwendete Materialien. Ein Zertifikat ist dafür nicht nötig. Laut EU-Kommission genügt eine interne Dokumentation, wer wann an welcher Schulung teilgenommen hat.

  5. Regelmäßig aktualisieren. KI-Systeme verändern sich, neue Tools kommen hinzu. Prüfe mindestens einmal im Jahr, ob deine Schulungen noch zum aktuellen KI-Einsatz passen. Bei wesentlichen Änderungen an den eingesetzten Systemen lohnt sich eine kurze Nachschulung.


Was droht, wenn du Art. 4 ignorierst?

Art. 4 steht in keiner Bußgeldliste des Art. 99 und auch nicht in § 15 des deutschen KI-Marktüberwachungsgesetzes (KI-MIG), das seit dem 29.07.2026 gilt. Folgenlos ist das trotzdem nicht: Nationale Behörden können Verstöße sanktionieren, verhältnismäßig und im Einzelfall. Und wenn durch schlecht geschulte Mitarbeitende ein Schaden entsteht, kommt die Haftung dazu.

Wer festhalten kann, wie er sein Team unterstützt hat, steht in so einem Fall deutlich besser da.

Was Art. 4 nicht verlangt

Damit keine falschen Erwartungen entstehen: Art. 4 verlangt keine Zertifizierung, keine Mindeststundenzahl, keine externe Prüfung und kein bestimmtes Kompetenzniveau. Was zählt, ist, dass du die Entwicklung von KI-Kompetenz in deinem Team ernsthaft unterstützt.

Viele KMU sind mit einer Grundschulung und einer einfachen Teilnehmerliste schon gut aufgestellt, sofern die Inhalte zu den tatsächlich genutzten Systemen passen.

So bringt dich HeadUpHigh weiter

Wenn du dein Team bei der KI-Kompetenz unterstützen willst, ohne monatelange Eigenrecherche: Die Online-Schulung zum EU AI Act erklärt in 90 Minuten, was Art. 4 und Art. 50 von dir verlangen. Für das ganze Team gibt es die KI-Inhouse-Schulung mit Teilnahmebescheinigung, und alle Formate im Vergleich findest du unter KI-Schulung für Unternehmen.

Das ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsstand: 20.10.2026.

Zuletzt geprüft

Dieser Artikel wurde am 20. Oktober 2026 geprüft und korrigiert.

Olga Reyes-Busch
Sonnige Grüße, Olga

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Quellen