Dein Kundenservice läuft über einen KI-Chatbot. Dein Marketingteam generiert Produktbilder mit Midjourney. Deine PR-Abteilung nutzt ChatGPT für Pressemitteilungen. Das ist Alltag im Mittelstand — und ab sofort auch Gegenstand einer konkreten Rechtspflicht.
Artikel 50 der EU-KI-Verordnung regelt Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme und KI-generierte Inhalte. Die Pflichten gelten seit dem 2. August 2026. Wer sie ignoriert, riskiert Bußgelder — und verliert das Vertrauen seiner Kunden.
Was Art. 50 genau vorschreibt
Der Artikel teilt sich in vier Pflichtbereiche auf.
1. Chatbots müssen sich als KI zu erkennen geben.
Wer ein KI-System betreibt, das direkt mit Menschen interagiert, muss diese Menschen darüber informieren, dass sie mit einer KI sprechen — und zwar bevor oder spätestens zum Zeitpunkt des ersten Kontakts. Die einzige Ausnahme: Der Mensch weiß es ohnehin und hat eingewilligt.
Konkret heißt das: Dein Website-Chatbot braucht einen sichtbaren Hinweis. Nicht irgendwo in den AGB. Sichtbar. Im Chat-Interface selbst.
2. Deepfakes und synthetische Medien müssen gekennzeichnet werden.
Wer KI-generierte oder -manipulierte Bilder, Audio- oder Videoinhalte veröffentlicht, die reale Personen, Orte oder Ereignisse zeigen, muss diese Inhalte als künstlich erzeugt kennzeichnen. Das gilt auch für Text, wenn er für öffentliche Informationen, Wahlwerbung oder ähnliche Zwecke eingesetzt wird.
3. Maschinenlesbare Kennzeichnung für Anbieter.
Anbieter von KI-Systemen, die synthetische Inhalte erzeugen — also Bild-, Audio- oder Videogeneratoren — müssen technische Lösungen implementieren, die eine automatische Erkennung ermöglichen. Wasserzeichen sind eine mögliche Methode, aber nicht die einzige.
4. Ausnahmen für Kreatives, Satire und Kunst.
Die Kennzeichnungspflicht für generierte Inhalte gilt nicht, wenn der Kontext eindeutig künstlerisch, kreativer oder satirischer Natur ist — solange keine Täuschungsabsicht besteht und keine echten Personen unrechtmäßig dargestellt werden.
Wann die Pflicht bei dir greift
Nicht jede KI-Nutzung löst eine Transparenzpflicht aus. Hier eine einfache Einordnung:
Pflicht greift:
- Chatbot auf deiner Website, der Kundenfragen beantwortet
- KI-generierte Produktvideos, die echte Szenarien zeigen
- Synthetische Sprachaufnahmen für Telefonhotlines
- KI-erstellte Pressefotos oder Bilder in Marketingmaterialien mit realen Darstellern
Pflicht greift nicht:
- Internes KI-Tool zur Dokumentenanalyse, das kein Mensch von außen bedient
- KI-gestützte Textvorschläge, die ein Mensch danach überarbeitet und selbst verantwortet
- Eindeutig als Satire oder Kunstprojekt gekennzeichnete Inhalte
- Technische Systeme ohne Nutzerinteraktion (z. B. Qualitätssicherung in der Produktion)
Die Grenze zwischen „muss gekennzeichnet werden” und „muss nicht” hängt immer an zwei Fragen: Interagiert ein Mensch direkt mit der KI? Und könnte er annehmen, er interagiere mit einem Menschen oder sehe reale Inhalte?
Was du jetzt konkret tun musst
Fang mit einer einfachen Bestandsaufnahme an. Beantworte für dein Unternehmen drei Fragen:
- Welche KI-Systeme interagieren bei uns direkt mit Menschen von außen?
- Welche KI-generierten Inhalte veröffentlichen wir öffentlich?
- Werden dabei reale Personen, Orte oder Ereignisse dargestellt?
Dann setzt du um:
Für Chatbots: Füge im Interface einen klaren Hinweis ein. Zum Beispiel direkt im Begrüßungstext: „Du chattest mit einem KI-Assistenten.” Kein Kleingedrucktes, keine versteckten Hinweise.
Für generierte Bilder und Videos: Nutze entweder sichtbare Kennzeichnungen im Bild selbst oder Bildunterschriften wie „KI-generiertes Bild”. Wenn dein Tool Metadaten oder Wasserzeichen setzt, prüf, ob das den Anforderungen genügt — es ist ein guter Anfang, aber nicht automatisch ausreichend.
Für generierte Texte im öffentlichen Bereich: Das gilt vor allem für politische Kommunikation, Pressemitteilungen und Informationsangebote mit gesellschaftlicher Reichweite. Reine interne Texte oder klar redaktionell bearbeitete Inhalte fallen in der Regel nicht darunter.
Dokumentiere alles. Welche Systeme du einsetzt, welche Kennzeichnungsmaßnahmen du getroffen hast, wann. Das schützt dich bei Nachfragen von Behörden.
Ein kurzer Reality-Check
Viele Mittelständler denken, Art. 50 betrifft nur Konzerne oder Tech-Firmen. Das stimmt nicht. Wer heute einen Chatbot auf seiner Website hat — und das sind viele — ist direkt betroffen. Wer KI-generierte Bilder in Werbekampagnen einsetzt, auch.
Die gute Nachricht: Die technische Umsetzung ist in den meisten Fällen nicht kompliziert. Ein Texthinweis im Chat, eine Bildunterschrift, ein Prozess für das Marketingteam. Das ist kein Mammutprojekt.
Was komplizierter ist: zu entscheiden, was bei euch eigentlich KI-generiert ist und was nicht. Gerade wenn Teams hybride Workflows haben — KI schreibt, Mensch überarbeitet — wird die Grenze unscharf. Setzt euch intern zusammen und klärt das. Lieber einmal zu viel kennzeichnen als zu wenig.
Art. 50 ist kein bürokratisches Ärgernis. Es ist eine Chance, ehrlich mit euren Kunden zu sein. Die wissen ohnehin, dass KI im Spiel ist. Sie schätzen es, wenn ihr es ihnen sagt.
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